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Rechtsgültig wie eine handschriftliche Signatur

Qualifizierte elektronische Signatur-Software: Rechtsgültig mit FP Sign

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt bei digitalen Dokumenten die gesetzlich geforderte Schriftform. Mit FP Sign integrieren Sie QES nahtlos in Ihre Vertrags- und Freigabeprozesse. Genau dann, wenn es darauf ankommt.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • QES nur dann zahlen, wenn Sie sie nutzen
  • Identifizierung über D-Trust oder Swisscom
  • eIDAS-konform und in Deutschland gehostet
01-2026  Fortgeschrittene elektronische Signatur  FP Sign Blog

Über 3.500+ Unternehmen vertrauen auf die QES mit FP Sign

Ihre Daten verdienen mehr als nur Standard

Zertifizierte Sicherheit Zertifiziert nach ISO 27001 und C5 vom Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)  
shield-alt_red Europäische Datensouveränität

DSGVO- und eIDAS-konforme Datenhaltung in deutschen Rechenzentren

 
list-alt_red Umfassende Compliance Lückenlose Dokumentation mit Signatur-Logs, Zeitstempeln und revisionssicheren Audit-Trails durch automatisierte Reports  

Warum FP Sign die richtige QES-Software für Unternehmen ist

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Signaturstufe nach eIDAS und ersetzt in vielen Fällen die handschriftliche Unterschrift. Mit FP Sign integrieren Sie QES direkt in Ihre Unternehmensprozesse: rechtssicher, skalierbar und sofort einsatzbereit. 

  • Rechtssicher signieren: QES für digitale Dokumente mit hohen rechtlichen Anforderungen
  • QES nach Bedarf nutzen: Abrechnung pro QES, Identifizierung per nPA oder Video-Ident
  • Datensouverän handeln: In Deutschland gehostet, eIDAS-konform und für sensible Prozesse gemacht

Wann benötigen Unternehmen eine QES?

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist immer dann relevant, wenn digitale Dokumente rechtssicher unterzeichnet werden müssen. Für Unternehmen spielt sie vor allem dann eine Rolle, wenn die Schriftform gewahrt werden muss, wenn Verträge und Erklärungen eine hohe rechtliche Tragweite haben oder wenn Prozesse besonders klar, verbindlich und nachvollziehbar dokumentiert sein sollen. Genau in diesen Fällen hilft QES dabei, rechtliche Anforderungen sicher in digitale Abläufe zu übertragen. 

TOUCH
file-signature_red Arbeitsrecht
Arbeitsrecht Befristete Arbeitsverträge, etwa nach § 14 Abs. 4 TzBfG, erfordern Schriftform und sind ein typischer QES-Anwendungsfall. 
TOUCH
landmark_red Handelsrecht
Handelsrecht Bei der Unterzeichnung von Jahresabschlüssen nach § 245 HGB ist die QES eine rechtssichere digitale Lösung für formgebundene Prozesse.
TOUCH
handshake_red Verbraucherschutz
Verbraucherschutz Verbraucherdarlehensverträge sind schriftlich abzuschließen; das Gesetz stellt klar, dass dieser Schriftform auch elektronisch mittels einer QES genügt werden kann.

Qualifizierte elektronische Unterschrift: Gezielt einsetzen

Für viele Dokumente ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) bereits ausreichend. Wenn Schriftform oder ein höheres Maß an Rechtssicherheit für Verträge und Freigaben gefragt sind, nutzen Sie in Ihrem FP Sign Abonnement die qualifizierte elektronische Signatur. Abgerechnet wird die QES nur dann, wenn Sie sie tatsächlich einsetzen.

Qualifizierte elektronische Signatur

Rechtssicherheit mit System

FP Sign unterstützt eIDAS-konforme QES-Prozesse und schafft mit Audit-Trails und Protokollierung eine belastbare Grundlage für nachvollziehbare Signaturabläufe. Gerade bei rechtlich sensiblen Dokumenten ist das entscheidend.

Rechtssichere elektronische Signaturen

Einfach in Signatur-Prozesse integrieren

Flexible Workflows, Empfänger und unterschiedliche Signaturstufen lassen sich in FP Sign mittel Drag-and-Drop Editor passend zum jeweiligen Dokument konfigurieren. So setzen Sie neben FES auch QES gezielt dort ein, wo sie wirklich gebraucht wird. Weitere Informationen zur Nutzung finden Sie im Helpcenter

FP Sign Nutzeroberfläche

Verlässliche QES-Infrastruktur über Vertrauensdiensteanbieter

Für qualifizierte elektronische Signaturen arbeitet FP Sign mit den Vertrauensdiensteanbietern D-Trust und Swisscom zusammen. Sie stellen die Infrastruktur für QES und die erforderlichen Ident-Verfahren bereit, etwa per Video-Ident oder elektronischem Personalausweis.

QES über Vertrauensdiensteanbieter
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Starten Sie jetzt mit FP Sign

Erstellen Sie qualifizierte elektronische Signaturen direkt in FP Sign und bringen Sie rechtssichere Unterschriften in Ihre digitalen Prozesse. Wir haben die passenden Bundle-Optionen für Ihren Use Case.

Für wen eignet sich QES mit FP Sign?

Qualifizierte elektronische Signatur für Unternehmen

Wenn Personalprozesse an Papier und Abstimmung hängen bleiben

Arbeitsverträge, Vertragsänderungen oder Zusatzvereinbarungen gehen in HR oft noch durch mehrere Hände, per Post, im Umlauf oder mit manuellen Rückfragen. Das kostet Zeit, verursacht Portokosten und führt gerade bei formgebundenen Dokumenten schnell zu unnötigem Abstimmungsaufwand. Mit FP Sign digitalisieren Sie diese Prozesse durchgängig und setzen die qualifizierte elektronische Signatur genau dort ein, wo Schriftform ersetzt werden muss. So entlasten Sie Ihre Teams und bringen sensible HR-Prozesse verlässlich in einen modernen Ablauf.

Wenn Verbindlichkeit nicht auf Brieflaufzeiten warten sollte

Im Finanzwesen entstehen Verzögerungen häufig dort, wo Dokumente ausgedruckt, weitergeleitet, gegengezeichnet und mehrfach abgestimmt werden müssen. Brieflaufzeiten, Medienbrüche und manuelle Freigabeschritte bremsen Prozesse, die eigentlich klar und effizient laufen sollten. Mit FP Sign überführen Sie diese Abläufe in einen digitalen Prozess und integrieren die qualifizierte elektronische Signatur dort, wo ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit erforderlich ist. Das schafft mehr Tempo und reduziert den operativen Aufwand im Tagesgeschäft.

Wenn rechtlich sensible Prozesse nicht mehr in analoge Abläufe passen

Verträge, Zustimmungen und Freigaben mit rechtlicher Relevanz sind häufig mit viel Koordination, manuellen Prüfschritten und physischen Unterschriften verbunden. Das führt zu langen Wegen, wiederholtem Hin und Her und Prozessen, die intern wie extern unnötig aufwendig werden. Mit FP Sign steuern Sie Signaturprozesse digital und setzen die qualifizierte elektronische Signatur strukturiert dort ein, wo die gesetzliche Schriftform digital ersetzt werden soll. So entsteht ein entlastender Prozess, der rechtliche Anforderungen und operative Effizienz zusammenbringt.

Qualifizierte Signatur erstellen mit FP Sign

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Damit Sie schnell die passenden Antworten auf Ihre Fragen finden, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt. Noch mehr Informationen zu FP Sign und der QES erhalten Sie in unserem Helpcenter.

Wofür benötige ich eine QES?

Die QES ist personengebunden und laut eIDAS Ihrer händischen Unterschrift gleichgestellt. 

Für die Nutzung der QES ist eine einmalige Identifizierung notwendig. Detaillierte Information dazu finden Sie in unserem Hilfebereich unter "Qualifizierte elektronische Signatur".

Wie funktioniert die Anmeldung zu qualifizierten Services?

Je nach gewählter Identifizierungsmöglichkeit über unsere Partner - Bundesdruckerei oder Swisscom - wird anhand eines gültigen Ausweises oder Reisepasses nebst Meldebescheinigung die Identität festgestellt. 

Durch dieses Verfahren wird die Identität mit der elektronischen Signatur gekoppelt. Die QES erfüllt somit die gesetzlichen Anforderungen für die Einhaltung der Schriftform.

Detaillierte Information dazu finden Sie in unserem Hilfebereich unter "Qualifizierte elektronische Signatur".

Welche Identifizierungsmöglichkeiten stehen für die QES zur Verfügung?

Es stehen folgende Identifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Der neue Personalweis (nPA)
  • Video-Identifizierung
  • Abhängig vom VDA auch Bank-Ident oder Self-Ident durch Mitarbeiter
Kann man eine QES von Gegenzeichnern anfordern, wenn diese nicht bei einem VDA registriert ist?

Ja, das ist möglich. Der Gegenzeichner wird dann durch einen Identifizierungsprozess geführt und kann diesen per Video-Ident oder nPA abschließen, um dann qualifiziert elektronisch zu signieren.  

Detaillierte Information dazu finden Sie in unserem Hilfebereich unter "Qualifizierte elektronische Signatur".

Benötige ich eine Signaturkarte, um eine QES zu generieren? Signaturkarte und Kartenleser werden nicht mehr benötigt. Sie nutzen die Fernsignaturoption unserer Partner, Bundesdruckerei oder Swisscom.
Ist die elektronische Signatur rechtskonform?

Ja, die elektronische Signatur ist rechtswirksam gemäß der eIDAS-Verordnung. Siae definiert einheitliche Rahmenbedingungen, anhand derer elektronische Identifizierungsmöglichkeiten und Vertrauensdienste über Landesgrenzen hinweg genutzt werden können. 

FP Sign erfüllt die Anforderungen der eIDAS, die seit dem 1. Juli 2016 in Kraft ist, für die verwendeten PaDES Signaturen (ETSI TS 119 142-1 oder DIN EN 319 142-1:2016-08). eIDAS bietet Anwendern den großen Vorteil einer europaweit rechtlichen Absicherung. Konkrete Anwendungsfälle sind zum Beispiel grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen. 

Über unsere Partner Bundesdruckerei und Swisscom erfüllt FP Sign außerdem die Anforderungen des Vertrauensdienstegesetzes (VDG). 

Sie als Anwender können das Sicherheitsniveau und damit die Beweiswirkung und Rechtsgültigkeit eines Dokuments durch die Auswahl der Signaturart selbst bestimmen.

Kann ich FP Sign kostenlos testen?

Ja, Sie können die digitale Signaturlösung FP Sign kostenfrei und unverbindlich testen. Der Test startet erst, sobald Sie Ihre erste Signaturanfrage starten und endet nach der Trial-Periode automatisch. Testen Sie FP Sign:

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Weitere Informationen:

Wo werden meine Daten gespeichert?

FP Sign speichert Ihre Daten ausschließlich in der eigenen Cloud in deutschen Rechenzentren, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind (ISO 27001 Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz).

Diese Zertifizierung wird jährlich erneuert. FP Sign nutzt ausschließlich deutsche Server.

Wie lassen sich Kosten mit digitalen Signaturen senken?

Mithilfe der digitalen Signatur können Sie den gesamten Lebenszyklus Ihrer Dokumente vollständig digitalisieren. 

Das bedeutet, Sie haben keinen Medienbruch in Ihrem Prozess, sondern können digitale Vorgänge auch digital an Externe weiterleiten. 

Im Vergleich zum papiergebundenen Prozess sparen Sie nicht nur Material- und Portokosten (Verwaltungskosten) für den postalischen Versand der Dokumente, sondern gleichzeitig vereinfachen und beschleunigen Sie die Bearbeitung der Geschäftsprozesse enorm und sparen auf diese Weise wertvolle Ressourcen für sich, Ihre Kunden und Ihre Partner.

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