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Alles was Sie über digitale Signaturen wissen sollten

2 min Lesezeit

Sind elektronisch unterschriebene Dokumente rechtsgültig?

Von FP Sign Team am 19.März 2020

INTERVIEW TEIL 3 MIT STEPHAN VANBERG, PROJEKTLEITUNG GLOBAL FP SIGN

 

Elektronische Signaturen vereinfachen und beschleunigen Arbeitsprozesse und revolutionieren so aktuell Stück für Stück die Geschäftspraxis vieler Unternehmen. Trotz der vielen Vorteile elektronischer Signaturen, herrscht jedoch auch Skepsis und Sorge aufgrund der Sicherheit und Handhabung dieser digitalen Lösung, sodass vor allem Traditionsunternehmen weiterhin an Stift und Papier festhalten wollen.

Stephan Vanberg ist globaler Projektleiter von FP Sign, der elektronischen Signaturlösung von FP, dem Experten für sicheres Mailbusiness und sichere digitale Kommunikationsprozesse. Im folgenden Interviewteil klärt er die wichtigsten Fragen zur elektronischen Signatur und dem Thema Rechtsgültigkeit.

 

1. Wie sieht es vor Gericht aus – sind elektronische Signaturen gegenüber einer handschriftlichen Unterschrift genauso gültig?

SVA:

In Deutschland gilt vor Gericht der Rechtsgrundsatz der freien Beweiswürdigung – das Gericht bildet sich also eine Meinung zur Wahr- oder Unwahrheit einer behaupteten Tatsache.

Im Streitfall ist zuerst zu klären, ob die Erfordernis der Schriftform besteht. Diese kann elektronisch ausschließlich über die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erzeugt werden. Bei der Prüfung einer QES vor Gericht handelt es sich um eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr - das heißt, dass der Kläger beweisen muss, dass die qualifizierte elektronische Signatur gefälscht wurde.

Im Fall, dass eine fortgeschrittene Signatur verwendet wurde, gilt die Beweiswürdigung der Vermutung für die Integrität des Dokumentes. Der Zertifikatsaussteller muss die Authentizität beweisen - was durch die detaillierte Dokumentation bei FP Sign leicht möglich ist.

FP Sign Nutzer können das Sicherheitsniveau und damit die Beweiswirkung und Rechtsgültigkeit eines Dokuments durch die Auswahl der Signaturart selbst bestimmen. Um vor Gericht ein gültiges, lesbares, nicht manipulierbares Dokument vorlegen zu können, reicht in vielen Fällen eine fortgeschrittene Signatur, denn FP Sign speichert das gesamte Aktivitätsprotokoll eines jeden Dokuments. Über die Historie kann die Gültigkeit und damit die Unversehrtheit der Signatur bestätigt werden.

 

FP-Sign_Roadshow-Berlin_22.11.2017_Vanberg_09INTERVIEWPARTNER STEPHAN VANBERG, PROJEKTLEITER FP SIGN GLOBAL

 

2. Ist ein mit elektronischer Signatur signiertes Dokument auch in ausgedruckter Form rechtsgültig?

SVA:

Vor Gericht zählt tatsächlich nur das digitale Dokument, da nur über die in der Signatur gespeicherten Daten Integrität und Authentizität nachgewiesen werden können. Mit dem Ausdrucken gehen diese Informationen verloren.

 

3. Um die Rechtsgültigkeit bestimmter Dokumente (z. B. mancher internationaler Verträge) zu gewährleisten, wird neben der Signatur auch ein Siegel oder Stempel benötigt. Ersetzt eine elektronische Signatur diese Anforderungen? Gibt es ergänzende elektronische Lösungen, wie z.B. ein elektronisches Firmensiegel?

SVA:

Die gibt es tatsächlich: das sogenannte E-Siegel gilt als elektronischer Firmenstempel, es ersetzt jedoch nicht die Schriftform. Es gilt als Nachweis, dass ein elektronisches Dokument von einer juristischen Person (z.B. einem Unternehmen) ausgestellt wurde und ist somit ein Beleg für dessen Unversehrtheit und Herkunft.

Wir von FP Sign empfehlen daher, das E-Siegel in Kombination mit der qualifizierten elektronischen Signatur einzusetzen, beispielsweise bei der Beurkundung von digitalen Kopien und Beglaubigungen im eGovernment.

Durch die Kooperation zwischen FP und der Bundesdruckerei bieten wir diese Lösungen bereits an.

 

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FP Sign Team

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