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Für alle, die sich mehr Flexibilität im Bestell- und Lizensierungsprozess unserer Produkte gewünscht haben, gibt es...
Wie sicher ist die digitale Unterschrift wirklich? Wie steht es um ihre Rechtskonformität? Und: Ist das nicht eine total komplizierte Technologie, durch die man erst mal durchsteigen muss? Rund um die elektronische Signatur kursieren noch immer viele Business-Mythen. Im FP Sign Faktencheck räumen wir mit den Vorurteilen auf und liefern Ihnen Fakten zur elektronischen Signatur.
Falsch. Die QES (qualifizierte elektronische Unterschrift) ist laut eIDAS-Verordnung der handschrift-lichen Unterschrift nach & 126a BGB gleichgestellt. Darüber hinaus hat sie eine Beweislastumkehr vor Gericht. Man spricht hier auch von einem elektronischen Original.
Wichtig zu wissen ist, dass es verschiedene Signaturlevel gibt, die unterschiedlich sicher sind. Bei der einfachen elektronischen Signatur (EES) etwa handelt es sich letztlich nur um eine Bilddatei, die Sie auf Ihr Dokument aufbringen. Ein Schutz vor Manipulationen ist hier nicht gegeben, das Sicherheitsniveau der EES ist damit gering. Mehr Sicherheit bietet die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Sie sichert die Integrität des Dokuments zu. Im Fall von FP Sign erlaubt die FES optional zudem, die Identität der Gegenzeichnenden per SMS-TAN-Verfahren zusätzlich abzusichern. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bietet das höchste Sicherheitsniveau. Unterzeichnende müssen sich dafür mit einem geeigneten amtlichen Lichtbildausweis identifizieren. Per QES lassen sich Verträge wie eine Steuererklärung oder ein digitaler Mietvertrag rechtswirksam signieren.
Falsch. Gemäß europäischer eIDAS-Verdnung ist die elektronische Signatur rechtswirksam. Wir von FP Sign erfüllen nicht nur die Anforderungen der eIDAS, sondern über unsere Partnerunternehmen Bundesdruckerei und Swisscom auch die des Vertrauensdienstegesetzes (VDG).
Wenn Sie mit der digitalen Signatur arbeiten, ist es wichtig, die drei oben genannten Signaturarten zu kennen. Als Anwenderin oder Anwender können Sie über die Auswahl der Signaturart die Beweiswirkung und Rechtsgültigkeit eines Dokuments selbst gezielt beeinflussen.
Falsch. Das Aufbringen einer elektronischen Signatur funktioniert heute schnell und unkompliziert. Bei FP Sign zum Beispiel laden Sie Ihr digitales Dokument einfach hoch, signieren es mit einem Klick und verschicken es digital an die Gegenzeichnenden.
Wahrscheinlich stammt das Vorurteil, elektronisches Signieren sei kompliziert, aus den Anfangszeiten dieser Technologie. Früher hakte es zum Beispiel oft an Inkompatibilitäten zwischen verschiedenen Systemen. Außerdem brauchten Anwenderinnen und Anwender Hardware wie eine Signaturkarte plus Kartenleser, um kryptografische Schlüssel zu erzeugen und digitale Signaturen aufzubringen. Diese „Kinderkrankheiten“ der digitalen Signatur sind längst ausgeräumt. Statt per Signaturkarte stehen den Nutzerinnen und Nutzer von FP Sign zum Beispiel die Fernsignaturoptionen von Bundesdruckerei und Swisscom zur Verfügung.
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