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Elektronische Unterschrift FP SIGN jetzt im DATEV DMS integriert

 

Fürstenwalde, 20. Dezember 2021 – Steuerberatern steht ab sofort direkt im DATEV DMS die elektronische Signatur FP Sign aus dem Hause FP Digital Business Solutions GmbH (DBS) zur Verfügung. Durch eine neue Schnittstelle (Connector) können sie rechtskonform digital unterschreiben, ohne die sichere DATEV-Arbeitsumgebung zu verlassen.

Die DATEV eG ist der drittgrößte Anbieter für Business-Software in Deutschland und einer der großen europäischen IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Kooperationspartner können sich mit bestimmten Diensten und Anwendungen in das exquisite DATEV-Ökosystem einbringen. Nun ist es Steuerberatern also möglich, ohne Medienbruch oder einen manuellen Programmwechsel Dokumente zu signieren oder von ihren Mandanten signieren zu lassen. Der neue FP Sign-Connector kann sehr einfach im DATEV DMS oder über die Dokumentenablage installiert werden.

„Wir können durch unseren Connector vielen weiteren Kanzleien und ihren Mandanten den Arbeitsalltag erleichtern“, sagt Stephan Vanberg, Geschäftsführer der FP Digital Business Solutions GmbH, vormals Mentana-Claimsoft GmbH, die FP Sign entwickelt hat. „Direkt im DATEV DMS integriert zu sein, macht es für die Anwender noch bequemer.“

„Die Integration von FP Sign in DATEV ist eine wichtige Etappe für FP Digital Business Solutions GmbH“, ergänzt Carsten Lind, CEO des FP-Konzerns. „Die Zielgruppe der Steuerberater und Kanzleifachangestellten kann als Multiplikator wirken, um die Vorteile von FP Sign wiederum bei ihren Mandanten bekannt zu machen. Davon versprechen wir uns einen weiteren Schub für die Elektronische Signatur im Allgemeinen und FP Sign im Besonderen.“

FP Sign ist eine SaaS-Lösung mit der nicht nur Steuerberater, sondern jede Person sicher rechtskonform digital unterschreiben kann – auch im Homeoffice und unterwegs. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nutzen FP Sign beispielsweise für das rechtskonforme Testieren von Jahresabschlüssen, Vollständigkeitserklärungen oder Prüfberichten sowie für die Bestätigung der Steuererklärung durch ihre Mandanten, Vertretungsberechtigungen oder Vollmachten.

Sicherheit und Qualität – made in Germany
Anhand von Verifikationsprotokollen lassen sich Echtheit und Unversehrtheit der signierten Dokumente nachprüfen. Dabei gibt es verschiedene Sicherheitsstufen. Für Kanzleien ist vor allem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) wichtig: „Bei dieser Signaturart muss ein europäisches Trustcenter ein Zertifikat für den Vorgang erstellen“, erklärt Stephan Vanberg. „In unserem Fall geschieht das entweder durch die Bundesdruckerei oder die Swisscom - diese exzellente Absicherung überzeugt auch die größten Skeptiker“. Alle DSGVO-Bedingungen sind erfüllt und jeder Vorgang kann durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt werden, z. B. mit einer TAN auf dem Smartphone. Die FP-Server befinden sich ausschließlich in Deutschland und sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.

Über FP Digital Business Solutions GmbH:
Die FP DBS ist eine Tochtergesellschaft der Francotyp Postalia Holding AG in Berlin. Sie entstand durch die Zusammenlegung der IAB Communications GmbH und der Mentana-Claimsoft GmbH und bildet eine eigene Business Unit innerhalb des Konzerns. Hier werden hybride und digitale Business-Kommunikationslösungen gebündelt.

Kontakt im Unternehmen:
Stephan Vanberg
FP Digital Business Solutions GmbH
Telefon: +49 (0) 5063 277 44-0
E-Mail: info@mentana.de
Website: https://www.fp-sign.com/de/

DIGITALE SIGNATUR MADE IN GERMANY: DATEN AUF DER SICHEREN SEITE

 

Wer seine Dokumenten- und Vertragsprozesse digitalisieren will, sollte sich bei der Suche nach einem passenden Lösungsanbieter vor allem eine Frage stellen: Wo liegen unsere Daten?

 

Berlin, 17. August 2021Wie können Unternehmen sensible Vertragsprozesse digital abbilden – und gleichzeitig für höchstmögliche Datensicherheit sorgen? Vor dieser Herausforderung stehen derzeit viele deutsche Firmen, die sich im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie mit elektronischen Signaturlösungen auseinandersetzen.

Zu den wichtigsten Entscheidungskriterien gehört sicher die Frage, wo die Anbieter der verschiedenen Lösungen die Daten speichern. „Die großen außereuropäischen Cloud-Anbieter speichern die Daten ihrer Kunden z.T. in ihren Herkunftsländern. Dies kann mit negativen Folgen für die betroffenen Personen verbunden sein. Zudem widerspricht es nach aktueller Rechtsprechung des EuGHs in manchen Fällen dem europäischen Datenschutzrecht“, heißt es dazu in der Anfang des Jahres beschlossenen Datenstrategie der Bundesregierung, die unter anderem auf die Stärkung der Daten- und IT-Sicherheit abzielt.

Unternehmen hierzulande sind deshalb gut beraten, auf deutsche Anbieter zu setzen, die gewisse Anforderungen erfüllen. Marcel Thieme, der bei der auf Datenschutzberatung spezialisierten AGOR AG für die Themen IT Management & IT Consultancy verantwortlich ist, erklärt: „Als wir uns vor einiger Zeit auf die Suche nach einer digitalen Signaturlösung gemacht haben, waren uns Datenschutz und Datensicherheit natürlich besonders wichtig. Die Lösungen der großen, internationale Anbieter erschienen uns mit Blick darauf einfach zu unsicher. Deshalb haben wir uns schließlich für FP Sign entschieden.“ FP Sign ist eine digitale, sichere Signaturlösung made in Germany. Unternehmen können damit Verträge, Protokolle, Belege und Co. mit der fortgeschrittenen (AES) oder qualifizierten elektronischen Signatur (QES) rechtskonform signieren und versenden.

eIDAS-konforme Lösung, BSI-zertifizierte Rechenzentren
Der FP Sign-Signaturprozess nutzt ausschließlich vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Rechenzentren in Deutschland. Eine Datenverarbeitung in unsicheren Drittländern ist ausgeschlossen und eine zuverlässige Einhaltung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) damit gewährleistet. Darüber hinaus ist FP Sign eIDAS-konform und ermöglicht die gesetzlich vorgeschriebene Langzeitarchivierung. Entwickelt wurde die Lösung von der in Bad Salzdetfurth ansässigen FP Mentana-Claimsoft GmbH, einem Tochterunternehmen der Francotyp-Postalia Holding AG: Sie ist spezialisiert auf den Bereich digitaler Signaturen und bietet ein umfassendes Lösungsportfolio zur Absicherung elektronischer Dokumente und zur rechtssicheren Kommunikation.

Die AGOR AG hat FP Sign inzwischen seit rund einem Jahr in ihre Geschäftsprozesse integriert: „Wir managen über FP Sign vor allem die strukturierte Freigabe von Rechnungen. Der digitale Workflow läuft reibungslos und beantwortet in unseren internen Prozessen genau die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, zu denen wir auch unseren Kunden raten würden.“

 

Kontakt im Unternehmen:
Stephan Vanberg
Mentana-Claimsoft GmbH
Telefon: +49 (0) 5063 277 44-0
E-Mail: info@mentana.de
Website: https://www.fp-sign.com/de/

Zwei erfahrene Player: FP Mentana-Claimsoft kooperiert mit Digitalbar

 

Berlin, 23. Juni 2021 Die FP Mentana-Claimsoft GmbH, seit mehr als 20 Jahren führend im Bereich elektronischer Signaturen, ist eine Kooperation mit der Digitalbar GmbH & Co KG eingegangen. Das in Wiehl ansässige Unternehmen bietet ganzheitliche Lösungen bei der Digitalisierung von Unternehmensprozessen. In sein Leistungsportfolio hat Digitalbar nun die digitale Signaturlösung FP Sign aufgenommen. Damit können Unternehmen z.B. Verträge auch online rechtskonfom oder rechtssicher unterzeichnen und sicher austauschen. Denn FP Sign ermöglicht es, sensible Vertragsunterzeichnungen und Freigabeprozesse auf einfache und schnelle Weise digital zu erledigen.

Das Hauptklientel von Digitalbar sind Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Nach einer ganzheitlichen Analyse setzt das Unternehmen bei seinen Kunden die individuell identifizierten Bedarfe in digitale Geschäftsprozesse um, berät bei der Neukonzeption und der Modellierung der Geschäftsprozesse mit dem Ziel eines größtmöglichen Automationsgrads. Bei dieser Prozessautomation geht es darum, wie die analogen und digitalen Informationen aufgenommen, veredelt, weitergeleitet und revisionssicher gespeichert werden können. Dabei kombiniert Digitalbar leistungsfähige Hardware- und Softwarebestandteile für eine optimale Lösung – und setzt als digitale Signaturlösung FP Sign ein.

„Wir haben mit der Mentana einen starken Partner an unserer Seite. Gerade zu Corona-Zeiten ist noch einmal besonders deutlich geworden, wie kompliziert Abläufe werden können, wenn sich die Ansprechpartner im Homeoffice befinden. FP Sign ermöglicht es unseren Kunden, Verträge, Angebote oder Bescheinigungen schnell und sicher digital zu signieren und vom Geschäftspartner gegenzeichnen zu lassen – und zwar ortsunabhängig. Das Feedback ist sehr positiv, insbesondere in Hinblick auf Sicherheit, Transparenz und Geschwindigkeit. Gerade wenn ein Steuerberater schnell eine Unterschrift von einem Mandanten benötigt, z.B. für eine Vollmacht – dann geht das sofort und rechtssicher, das ist schon eine enorme Erleichterung. Darüber hinaus werden Kosten gespart. Auch wir selbst nutzen FP Sign und erleben die enormen Vorteile aus erster Hand“, erklärt Christian Poppek, Gründer und Geschäftsführer der Digitalbar GmbH & Co KG.

„Wir freuen uns sehr über die erfolgreiche Kooperation mit Digitalbar. Für Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind Vertragsabschlüsse nun mit ein paar Klicks möglich – das spart viel Zeit und Kosten. Für die FP Mentana-Claimsoft GmbH ist die Kooperation mit Digitalbar ein wichtiger Baustein unserer Partnerstrategie. Digitalbar erweitert das Leistungsspektrum seiner Lösung um einen attraktiven Zusatznutzen und wir erhöhen die Reichweite unserer innovativen Lösung und können Kundenbasis und Umsatzpotenzial deutlich schneller ausbauen“, so Stephan Vanberg, Geschäftsführer der FP Mentana-Claimsoft GmbH.

 

Kontakt im Unternehmen:
Stephan Vanberg
Mentana-Claimsoft GmbH
Telefon: +49 (0) 5063 277 44-0
E-Mail: info@mentana.de
Website: https://www.fp-sign.com/de/


Mentana-Claimsoft GmbH ist Software-Partner der DATEV eG

 

Berlin, 6. Mai 2021 - Die Mentana-Claimsoft GmbH, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten Francotyp-Postalia Holding AG (FP), ist seit Ende April mit der Signaturlösung FP Sign auf dem DATEV-Marktplatz gelistet. Damit ist der Spezialist für digitale Signaturen DATEV Software-Partner. Die DATEV empfiehlt die Lösung den Steuerberatern, die Genossenschaftsmitglieder der DATEV sind. Die DATEV eG ist der drittgrößte Anbieter für Business-Software in Deutschland und einer der großen europäischen IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Mit der Signaturlösung FP Sign können Steuerberater und deren Mandanten digital Dokumente unterzeichnen. Neben der fortgeschrittenen Signatur kann mit der qualifizierten elektronischen Signatur die höchste verfügbare Signaturstufe gemäß der europäischen eIDAS-Verordnung genutzt werden. Die Mandanten können per Knopfdruck Dokumente wie Steuerberatungsverträge, Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse unterschreiben. Sie benötigen dafür keinen eigenen Account. Gleichzeitig ist der Vorgang durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert. Die Software lässt sich zusätzlich an die Farben und Logos der Kanzlei anpassen. Durch die cloudbasierte Browser-Lösung ist ein weltweiter Zugang möglich. Auch die Datensicherheit ist gewährleistet: Die Server von FP befinden sich ausschließlich in Deutschland und sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.

Digitale Unterschriften – Made in Germany

Stephan Vanberg, Geschäftsführer der FP-Tochtergesellschaft Mentana-Claimsoft, sagt: „Wir haben durch diese Partnerschaft einen wichtigen Meilenstein erreicht. Mit unserer E-Signatur können wir die Prozesse der Steuerberater erleichtern und deutlich effizienter gestalten. Diese Branche verfügt über großes Potenzial, da viele Papierprozesse, die den Arbeitsalltag von Steuerberatern bestimmen, durch unsere Lösung digitalisiert werden können. Die DATEV ist ein idealer Partner für uns, um Steuerberater und auch Wirtschaftsprüfer zu erreichen.“

„Die Mentana-Claimsoft GmbH ist – nach einem umfangreichen Auswahlverfahren – seit April 2021 DATEV-Partner. Wir pflegen eine sehr enge Partnerschaft in deren Rahmen wir unsere Lösungen, die die jeweiligen Portfolios ergänzen, entsprechend weiterempfehlen. Unsere zahlreichen gemeinsamen Kunden zeigen uns, wie wir deren Bedarfe und Anforderungen optimal bedienen können, denn die Nachfrage nach digitalen Signaturlösungen steigt stetig an. Auch durch die von FP Sign beabsichtigte Anbindung an DATEV DMS bis Ende 2021 werden unsere Mitglieder profitieren“, so Florian Zogel, Leiter Strategische Partnerschaften, DATEV eG.

Für FP ist die Partnerschaft ein wichtiger Meilenstein im Rahmen des neuen FUTURE@FP Programms. Im Geschäftsbereich Software & Business Process Automation wird das Unternehmen die digitalen Lösungen zu einem umfassenden Softwareportfolio ausbauen und gezielt vermarkten. Dabei liegt der Fokus zunächst auf einigen wenigen Zielbranchen, die für FP besonders interessant sind – wie etwa die Steuerberaterbranche für FP Sign.


Kontakt im Unternehmen:
Stephan Vanberg
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Telefon: +49 (0) 5063 277 44-0
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Textformerfordernis: So können Makler ihre Provision sichern

 

Online-Event Makler.digital der FP Mentana-Claimsoft: Dr. Christian Osthus (IVD) erläutert Anforderungen zur Textform von Maklerverträgen –  Sabry Zouari (FP Mentana-Claimsoft) zeigt Umsetzungsmöglichkeiten im immobilienwirtschaftlichen Alltag 

 

Berlin, 15. März 2021 – Was müssen Makler seit der Neuregelung der Provision in Sachen Textformerfordernis beachten? Und wie können sie die neuen Vorgaben im Arbeitsalltag umsetzen? Um diese Fragen drehte sich das Online-Event Makler.digital mit dem Titel „Textformerfordernis: Ein Risiko für die Maklerprovision?“, zu dem die FP Mentana-Claimsoft am Mittwoch (10. März 2020) eingeladen hatte. 

Seit Ende 2020 gelten neue BGB-Vorschriften rund um die Maklerprovision. Für einige Verwirrung am Markt sorgt derzeit vor allem der § 656a BGB, laut dem Maklerverträge in bestimmten Fällen der Textform bedürfen. Dr. Christian Osthus, Justiziar und stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Immobilienverband Deutschland (IVD), brachte bei Makler.digital Licht ins Dunkel und beantwortete häufige Fragen zum Textformerfordernis – hier die wichtigsten Informationen in der Zusammenfassung: 

 

1. Was bedeutet Textform?

Textform heißt, dass sowohl das Angebot als auch dessen Annahme in verkörperter Form vorliegen müssen. Anders gesagt: Angebot und Annahme müssen speicher- oder ablegbar sein. Das kann, muss aber nicht in Papierform stattfinden. Der Makler kann ein Angebot zum Beispiel auch per E-Mail an den potenziellen Kunden schicken und von ihm auf dem gleichen Weg bestätigen lassen. 

Sogar Medienbrüche sind kein Problem: Schickt der Makler sein Angebot per E-Mail und der Vertragspartner antwortet per SMS oder WhatsApp, ist die Textform dennoch gegeben. Eine händische Unterschrift ist nicht nötig. „Als Makler sollten Sie sich folgende Kontrollfrage immer mit einem Ja beantworten: Können Sie einem Gericht den Vertragsschluss und die Einhaltung der Textform beweisen? “, erklärt Dr. Osthus. „Wenn Sie dem Richter Angebot und Annahme zweifelsfrei vorlegen können, ist der Vertragsschluss gelungen.“ 

 

2. Für welche Objekte gilt das Textformerfordernis?

Das Textformerfordernis gilt nur für Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser. Bei Gewerbeobjekten hat es ebenso keine Relevanz wie bei Miet- oder Pachtverträgen. Die vergangenen Wochen hätten deutlich gezeigt, dass gerade die Frage, was eigentlich ein Einfamilienhaus ist, nicht immer leicht zu beantworten sei, erzählte Dr. Osthus: „Es ist haarsträubend, wie viele Grenzfälle es da gibt. So viele Anrufe, wie wir dazu aktuell erhalten, könnte man meinen, dass Deutschland nur aus Zweifamilienhäusern besteht.“ 

Entscheidend für die Festlegung als Ein- oder Zweifamilienhaus seien weniger steuerliche oder bauliche Einordnungen als die Perspektive des Verbrauchers: „Wenn ein Objekt für zwei Familien gebaut wurde, aber seit Jahrzehnten als Einfamilienhaus genutzt wird, ist es auch als solches einzuordnen“, erklärte der Justiziar beispielhaft. Bei Einliegerwohnungen entscheide dagegen, ob sie untergeordnet oder gleichgestellt sind: Eine untergeordnete Einliegerwohnung mache ein Objekt noch nicht zum Zweifamilienhaus – eine gleichgestellte hingegen schon.  

 

3. Gilt das Textformerfordernis sowohl Verkäufern als auch Käufern gegenüber? 

Ja. Der Vertragsschluss mit Verkäufern ist in der Regel unproblematisch, da es pro Objekt nur einen Verkäufer gibt und entsprechend nur ein Vertag zur Sicherung der Innenprovision geschlossen werden muss. 

Komplexer hingegen gestaltet sich der Vertragsschluss mit der Käuferseite zur Sicherung der Außenprovision. Da es in aller Regel mehr Interessenten als Käufer gibt, handelt es sich hierbei oft um einen Massenprozess – und nur ein früher Vertragsschluss sichert die Provision. „Hier sollte der Makler ein eindeutiges Angebot unterbreiten, das der Käufer – wichtig! – leicht annehmen kann“, sagte Dr. Osthus weiter. „Makler sollten diesen Prozess so organisieren, dass er einem Massengeschäft gerecht wird.“

 

Digitale Signaturlösung: Einfach, schnell, rechtssicher

Wie genau Makler die neuen Anforderungen in der Praxis umsetzen können – das erläuterte Sabry Zouari, Manager Digitalisierung Real Estate bei FP Mentana-Claimsoft im Anschluss: Mit der digitalen Signaturlösung FP Sign haben Immobilienprofis die Möglichkeit, Maklerverträge, Widerrufsbelehrungen und andere relevante Dokumente selbst elektronisch zu signieren – und von ihren Vertragspartnern auf gleichem Weg gegensignieren zu lassen. Die cloudbasierte Lösung arbeitet dabei ausschließlich mit deutschen, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Rechenzentren. „Damit stellen Makler nicht nur sicher, dass ihr Signaturprozess rechtssicher aufgestellt ist und den Anforderungen des Textformerfordernisses entspricht“, so Zouari abschließend. „Er läuft zudem standardisiert, effizient und ohne jeden Medienbruch ab. FP Sign bietet damit die optimale Basis für einen einfachen und schnellen Vertragsschluss.“

 

Kontakt im Unternehmen:
Stephan Vanberg
Mentana-Claimsoft GmbH
Telefon: +49 (0) 5063 277 44-0
E-Mail: info@mentana.de
Website: https://www.fp-sign.com/de/

 

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