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Alles was Sie über digitale Signaturen wissen sollten

2 min Lesezeit

Fernsignatur: Alles, was Sie wissen müssen

Von FP Sign Team am 06.April 2020

Bis vor kurzem war das Setzen einer elektronischen Signatur nur unter Zuhilfenahme von Hardware wie etwa einem Kartenlesegerät und zugehöriger Signaturkarte möglich. Seit der Einführung der eIDAS-Verordnung durch die Europäische Union besteht jedoch auch in Deutschland die Möglichkeit zur sogenannten Fernsignatur, mit der unterschiedliche Stufen digitaler Signaturen von jedem internetfähigen Endgerät und unterwegs ausgelöst werden können – absolut datensicher und der handschriftlichen Signatur rechtlich gleichgestellt.

Die Identifikation des Unterzeichners, die bis dato anhand diverser Hardware-Applikationen durchgeführt wurde, kann nun auf digitale Anfrage von einem qualifizierten Vertrauensdienstanbieter im Auftrag der signierenden Person durchgeführt werden und ermöglicht so, auch qualifizierte elektronische Signaturen (QES) als höchste und sicherste Form der Fernsignatur zu verwenden. Alles, was dafür notwendig ist, ist die einmalige, sichere Identifikation der Person. Infolge wird ein einzigartiger digitaler Schlüssel generiert, der bei der qualifizierten elektronischen Fernsignatur durch den Unterzeichner eingefügt werden kann und zur Verifizierung der Unterschrift dient. Natürlich sind auch einfache und fortgeschrittene elektronische Unterschriften per Fernsignatur möglich - diese bedürfen jedoch keiner zusätzlichen Identifikation des Unterzeichners.

 

Ablauf des Identifikationsverfahrens für QES

Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Identifizierung, viele davon sind kostenpflichtig. FP Sign bietet seinen Kunden jedoch die Möglichkeit, vor Ort Termine innerhalb Deutschlands zu vereinbaren und sich von einem Mitarbeiter für die qualifizierte elektronische Signatur kostenfrei identifizieren zu lassen. Eine andere Möglichkeit, die FP Sign anbietet, ist die Identifikation über einen qualifizierten Vertrauensdienstleister abzuwickeln – wie etwa sign-me von der Bundesdruckerei.

Dabei stehen zwei Optionen zur Auswahl, mit denen die einmalige Identifikation durchgeführt werden kann: Entweder per Videoidentifikation, bei der ein fachkundiger Agent via Webcam unter Vorlage einer SMS-TAN sowie eines gültigen Ausweisdokuments eine eindeutige Identifikation vornehmen kann, oder mittels der Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises. Letztere Identifikationsmethode geschieht dann über die vom Gesetzgeber kostenfrei zur Verfügung gestellte "AusweisApp" unter Verwendung eines Kartenlesegeräts, eines gültigen Personalausweises mit aktivierter Online-Funktion sowie der zugehörigen sechsstelligen PIN.

sign-me ist als qualifizierter Vertrauensdienstleister durch die TÜV Informationstechnik GmbH geprüft und wurde durch die Bundesnetzagentur in die nationale eIDAS-Vertrauensliste aufgenommen. Durch die nahtlose Integrierung in die Cloudumgebung von FP Sign sind nach der Identifikation durch sign-me qualifizierte elektronische Unterschriften ohne weiteres in Echtzeit möglich.

Vorteile der Fernsignatur im Geschäftsalltag

Die elektronische Fernsignatur ersetzt je nach Signaturstufe sogar rechtsgültig die herkömmliche Unterschrift des Unterzeichners bei Dokumenten, die der Schriftform bedürfen (gemäß § 126a BGB) und ist nur in wenigen Einzelfällen nicht gleich wirksam mit der Schriftform, etwa im Falle der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Somit ist eine rechtskräftige und vor allem ortsunabhängige Signatur auch mobil durchführbar – FP Sign als cloudbasierte Signaturlösung ermöglicht die Durchführung von jedem internetfähigen Endgerät und von überall auf der Welt. Die Fernsignatur erhöht nicht nur die Flexibilität der Mitarbeiter im Unternehmen, sondern minimiert gleichzeitig die Häufigkeit verspäteter Unterschriften etwa aufgrund terminlicher Verhinderungen und Dienstreisen. Unabhängig vom Standort wird der Signaturprozess mit FP Sign bei jedem Vorgang ausschließlich von deutschen Rechenzentren durchgeführt, die höchsten Sicherheitsstandards unterliegen.

Dazu hat die elektronische Signatur vor Gericht häufig sogar eine höhere Beweiskraft als die handschriftliche Unterschrift, da sich hier aufgrund der hohen Sicherheitsstandards jederzeit transparent und zuverlässig Unterzeichner und Gegenzeichner zuordnen lassen. Auch sind etwa mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnete Dokumente manipulationssicher und Fälschungen können sofort identifiziert werden. Denn hinter der elektronischen Signatur steckt nicht eine rein grafische individuelle Unterschrift, sondern ein kompliziertes kryptografisches Verfahren – alle Daten zur Integrität des digital unterzeichneten Dokumentes sind in Form einer Kodierung endgültig in der elektronischen Datei gespeichert.

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