Digitalisierung und eSignatures

Qualifizierte elektronische Signatur – so funktioniert sie

Geschrieben von FP Sign Team | Mittwoch, 6.11.2019

Eine Unterschrift entscheidet über Vereinbarungen, Rechte und Verpflichtungen. Wenn dieser Moment vom Papier in den digitalen Raum wandert, stellt sich eine zentrale Frage: Wie lässt sich Verbindlichkeit auch digital sicherstellen? Genau hier setzen elektronische Signaturen an. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglicht es, digitale Dokumente rechtsgültig zu unterzeichnen – gleichwertig zu Stift und Papier. Warum die QES der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist und wie genau sie funktioniert erfahren Sie in diesem Artikel. 

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Die qualifizierte elektronische Signatur ist die rechtssicherste Form der digitalen Unterschrift. Sie wird in der eIDAS-Verordnung der EU geregelt und ist die einzige elektronische Signatur, die rechtlich genauso gültig ist wie eine handschriftliche Unterschrift auf Papier. Das bedeutet, dass ein digital unterschriebenes Dokument mit einer QES vor Gericht in den meisten Fällen genauso anerkannt wird wie ein handschriftlich unterschriebenes. Ausnahmen ergeben sich, wenn das Gesetz für bestimmte Dokumente die elektronische Form explizit ausschließt.

Damit eine QES rechtsgültig ist, gibt es einige wichtige Voraussetzungen. Der größte Unterschied zu anderen elektronischen Signaturen liegt in der Identitätsprüfung: Eine QES kann nur genutzt werden, wenn vorher eindeutig bestätigt wurde, wer unterschreibt. Dafür braucht es ein qualifiziertes Zertifikat, das von einem offiziellen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) ausgestellt wird. Die Identität wird dabei zum Beispiel per VideoIdent oder über den elektronischen Personalausweis geprüft. Außerdem wird die Signatur mit einer besonders gesicherten Technik erstellt, die vor Fälschungen und Manipulation schützt.

Sicher digital unterschreiben: So funktioniert die QES

Damit eine qualifizierte elektronische Signatur gültig ist, gibt es einige zentrale Schritte: die Identitätsprüfung, die Erstellung der Signatur und die Prüfung der Gültigkeit. Nur wenn all diese Anforderungen erfüllt sind, ist die elektronische Signatur genauso rechtsverbindlich wie eine handschriftliche Unterschrift.

  1. Identitätsprüfung durch einen Vertrauensdiensteanbieter
    Bevor eine QES genutzt werden kann, wird die Identität der unterschreibenden Person geprüft. Dies übernimmt ein zertifizierter Vertrauensdiensteanbieter. Die Identifikation erfolgt zum Beispiel per VideoIdent, über den elektronischen Personalausweis oder vor Ort bei einer zertifizierten Stelle. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt. Gut zu wissen: Signaturzertifikate können auch gesperrt werden, etwa wenn ein Missbrauch vermutet wird oder ein QES-Zugang kompromittiert wurde.
  2. Erstellung der qualifizierten elektronischen Signatur
    Die Signatur wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSCD) erstellt, die Manipulationen verhindert. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Smartcards, USB-Token oder cloudbasierte Fernsignaturen. Beim Unterschreiben entsteht ein einzigartiger Signaturwert, der das Dokument mit der unterschreibenden Person verknüpft und Änderungen verhindert.
  3. Prüfung der Signatur auf Echtheit
    Die Gültigkeit der QES kann jederzeit überprüft werden. Dabei wird kontrolliert, ob das qualifizierte Zertifikat echt ist, die Signatur mit einer zertifizierten Technik erstellt wurde und das Dokument unverändert geblieben ist. Diese Prüfung erfolgt mit PDF-Programmen oder Online-Diensten wie FP Sign. Ist die Signatur gültig, ist das Dokument rechtsverbindlich und fälschungssicher.

Wie die QES rechtlich geregelt ist

Die qualifizierte elektronische Signatur ist in der Europäischen Union durch die eIDAS-Verordnung geregelt. Diese Verordnung stellt sicher, dass eine QES in allen EU-Ländern die gleiche rechtliche Wirkung hat wie eine handschriftliche Unterschrift auf Papier. Dadurch kann sie für viele wichtige Dokumente genutzt werden – zum Beispiel für Verträge oder offizielle Anträge.

Damit eine digitale Unterschrift als QES gilt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Ein qualifiziertes Zertifikat muss die Identität des Unterzeichnenden bestätigen. Dieses Zertifikat wird nur von zertifizierten VDA ausgestellt.
  • Die Unterschrift muss mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSCD) erstellt werden. Diese schützt vor Fälschungen und sorgt dafür, dass das Dokument nach der Unterschrift nicht verändert werden kann.
  • Die Signatur muss eindeutig der unterzeichnenden Person zugeordnet sein. Damit lässt sich jederzeit nachweisen, wer das Dokument unterschrieben hat.

In Deutschland ergänzt das Vertrauensdienstegesetz (VDG) die eIDAS-Verordnung. Es legt fest, welche Anforderungen Vertrauensdiensteanbieter erfüllen müssen und wer ihre Arbeit überwacht. In bestimmten, gesetzlich definierten Fällen bleibt die handschriftliche Unterschrift weiterhin Pflicht. Für die meisten geschäftlichen und behördlichen Dokumente mit Schriftformerfordernis reicht die QES aber aus.

So wird die qualifizierte elektronische Signatur genutzt

Die qualifizierte elektronische Signatur wird überall dort genutzt, wo eine rechtsverbindliche und besonders sichere digitale Unterschrift erforderlich ist. Sie ist die einzige elektronische Signatur, die rechtlich genauso gültig ist wie eine handschriftliche Unterschrift. Besonders in Bereichen mit hohen Sicherheitsanforderungen oder sensiblen Daten macht die QES digitale Prozesse sicherer und effizienter.

  • Befristete Arbeits- und Mietverträge
  • Jahresabschlussunterzeichnung
  • Verbraucherdarlehenvertrag
  • Versicherungsdokumente
  • Behördliche Dokumente

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Die Vor- und Nachteile der QES auf einen Blick

Die qualifizierte elektronische Signatur bietet eine sichere und rechtlich anerkannte Möglichkeit, Dokumente digital zu unterschreiben. Sie vereinfacht viele Prozesse, hat aber auch einige Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen. Ein genauer Blick auf die Vor- und Nachteile hilft, zu entscheiden, ob die QES die richtige Lösung für den jeweiligen Anwendungsfall ist.

Vorteile der qualifizierten elektronischen Signatur

  • Rechtliche Gleichstellung mit der handschriftlichen Unterschrift: Die QES ist die einzige elektronische Signatur, die überall in der EU rechtlich anerkannt ist. Sie kann in vielen Fällen die klassische Unterschrift ersetzen.
  • Hohe Sicherheit gegen Fälschungen: Durch ein qualifiziertes Zertifikat wird eindeutig nachgewiesen, wer unterschrieben hat. Zusätzlich sorgt eine sichere Signaturerstellungseinheit (SSCD) dafür, dass die Unterschrift nicht gefälscht oder nachträglich verändert werden kann.
  • Effizienz und Zeitersparnis: Verträge und andere Dokumente können direkt digital unterschrieben werden – egal, wo sich die unterzeichnende Person gerade befindet. Das erspart den Versand von Papierdokumenten und beschleunigt viele Prozesse.
  • Umweltfreundlich und kostensparend: Weniger Papierverbrauch bedeutet nicht nur weniger Kosten für Druck und Versand, sondern auch eine nachhaltigere Arbeitsweise.
  • Vielseitig einsetzbar: Ob in Unternehmen, Banken, Versicherungen oder Behörden – die QES wird bereits in vielen Branchen genutzt. Sie ermöglicht schnelle und sichere digitale Geschäftsprozesse.

Nachteile der qualifizierten elektronischen Signatur

  • Identitätsprüfung ist erforderlich: Bevor die QES genutzt werden kann, muss die Identität der unterschreibenden Person bestätigt werden. Das dauert zwar nur wenige Minuten, ist aber eine zusätzliche Hürde.
  • Technische Voraussetzungen: Zum Unterschreiben wird entweder eine Smartcard, ein USB-Token oder eine Cloud-Lösung eines Vertrauensdiensteanbieters benötigt. Unternehmen und Privatpersonen müssen sicherstellen, dass sie die nötige Technik zur Verfügung haben.
  • Nicht in allen Fällen einsetzbar: Für einige per Gesetz vorgegebene Dokumente reicht die QES nicht aus. In solchen Fällen bleibt eine handschriftliche Unterschrift weiterhin Pflicht.

Fazit: Die QES als Schlüssel für rechtssichere Signaturen

Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht es, Dokumente sicher, digital und rechtsgültig zu unterschreiben, ohne Papier oder persönliche Treffen. Dadurch werden Abläufe beschleunigt, Kosten gesenkt und höchste Sicherheitsstandards gewährleistet. Während fortgeschrittene elektronische Signaturen für viele Fälle ausreichen, bietet die QES rechtliche Sicherheit auf höchstem Niveau und digitalisiert Ihre Workflows zu 100%.

Digitale Tools wie FP Sign machen den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur besonders einfach. So lassen sich Dokumente ortsunabhängig unterschreiben und sicher verwalten. Die Lösung ist darauf ausgelegt, rechtssichere digitale Signaturen schnell und intuitiv in den Geschäftsalltag zu integrieren.

 

Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Für konkrete Anwendungsfälle empfehlen wir, professionellen Rechtsrat einzuholen.