Digitalisierung und eSignatures

Fortgeschrittene elektronische Signatur – einfach erklärt

Geschrieben von FP Sign Team | Dienstag, 10.3.2026

Verträge, Freigaben und Vereinbarungen werden heute zunehmend digital erstellt. Damit verändert sich auch die Art, wie Dokumente unterschrieben werden: Elektronische Signaturen ersetzen papierbasierte Prozesse und schaffen schnellere Workflows, mehr Nachvollziehbarkeit und Effizienz im Vertragsmanagement.

Der rechtliche Rahmen dafür ist in der eIDAS-Verordnung festgelegt, die zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Signatur unterscheidet. Dieser Artikel zeigt, wann die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) sinnvoll ist, welches Sicherheitsniveau sie bietet und für welche Anwendungsfälle sie sich eignet.

Was ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur?

Die FES ist eine digitale Signatur, mit der Dokumente online rechtsgültig unterschrieben werden können. Damit eine Signatur als "fortgeschritten" gilt, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen, die in der eIDAS-Verordnung der EU definiert sind. Die fortgeschrittene elektronische Signatur eignet sich für viele geschäftliche und behördliche Anwendungen, in denen Vertrauen und Nachweisbarkeit eine Rolle spielen. Die FES ist zwar nicht die höchste Stufe der elektronischen Signaturen, aber für die meisten Dokumentenarten völlig ausreichend.

 

Wie funktioniert die fortgeschrittene elektronische Signatur?

Eine FES bestätigt die Identität des Unterzeichnenden und schützt das Dokument vor nachträglichen Änderungen. Die Erstellung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur erfolgt in mehreren Schritten über einen Anbieter für Signaturdienste. 

  1. Dokument hochladen
    Das gewünschte Dokument, z. B. ein Vertrag oder eine Vereinbarung, wird in das System eines Signaturanbieters hochgeladen. Meist werden gängige Dateiformate, wie PDF-Dokumente, Bilddateien, Tabellen oder Präsentationen unterstützt.
  2. Personen und Signaturlevel auswählen
    Als Nächstes werden die Personen ausgewählt, die das Dokument unterzeichnen sollen. Außerdem kann bestimmt werden, auf welchem Niveau die elektronische Signatur erfolgt – einfach, fortgeschritten oder qualifiziert.
  3. Identität bestätigen
    Im Falle einer FES muss sichergestellt werden, dass die richtige Person das Dokument unterschreibt. Dafür erfolgt eine Identitätsprüfung über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. per SMS-Code oder E-Mail) oder über ein Benutzerkonto des Signaturdienstes.
  4. Signatur positionieren
    Nach der Identitätsbestätigung wird das Signaturfeld im Dokument platziert. Die sichtbare Unterschrift kann entweder über eine gespeicherte Datei oder eine manuelle Eingabe eingefügt werden.
  5. Dokument verschlüsseln und sichern
    Der Signaturdienst kombiniert Dokument, Zeitstempel und Signaturinformationen und erzeugt die fortgeschrittene elektronische Signatur. Nachträgliche Änderungen im Dokument sind nach dieser Verschlüsselung nicht mehr möglich.
  6. Signiertes Dokument abrufen
    Nach der Verschlüsselung kann das signierte Dokument abgerufen werden. Viele Anbieter liefern zusätzlich ein Prüfprotokoll, das den Zeitpunkt und die technischen Details der Signatur dokumentiert. Sogenannte LTV-fähige Signaturen sind für die Langzeitvalidierung (Long-Term Validation) und zu jedem Zeitpunkt auch in Zukunft überprüfbar.

Fortgeschrittene elektronische Signatur: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Die Anforderungen an eine FES sind in der eIDAS-Verordnung geregelt. Diese EU-Verordnung sorgt dafür, dass digitale Signaturen in allen Mitgliedsstaaten einheitlich anerkannt sind und genutzt werden können. Sie unterscheidet zwischen drei Arten elektronischer Signaturen: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen.

Während eine einfache elektronische Signatur keine spezifischen Sicherheitsanforderungen erfüllt, bietet die fortgeschrittene elektronische Signatur eine höhere Schutzstufe, da sie folgende Bedingungen erfüllt:

  • Die FES muss eindeutig der unterzeichnenden Person zugeordnet werden können.
  • Das Dokument und die Signatur werden technisch verschlüsselt.
  • Die FES muss sicherstellen, dass das Dokument nach der Signatur nicht mehr verändert werden kann.

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erfüllt noch strengere Sicherheitsanforderungen: Der Unterzeichnende muss sich hier über einen Vertrauensdiensteanbieter offiziell identifizieren. Deshalb ist sie der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt, während die FES in vielen Fällen ausreicht, aber nicht die Schriftform ersetzt.

Ob eine fortgeschrittene oder eine qualifizierte Signatur nötig ist, hängt vom jeweiligen Haftungsrisiko und Formerfordernis für ein Dokument ab. Für viele Geschäftsprozesse ist die FES ausreichend. In Bereichen, in denen die handschriftliche Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist, wie etwa bei bei befristeten Arbeits- und Mietverträgen, erfordert es dagegen die qualifizierte Signatur.

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Digitale Unterschriften in der Praxis: Wo die FES besonders nützlich ist

Die fortgeschrittene elektronische Signatur wird in vielen Bereichen genutzt, in denen Dokumente digital unterschrieben werden. Sie ist sicherer als eine einfache elektronische Signatur und rechtlich anerkannt, ohne die strengen Vorgaben einer qualifizierten Signatur zu erfüllen. Das macht sie ideal für Verträge und Vereinbarungen, bei denen eine verlässliche Identifikation der unterzeichnenden Person wichtig ist, aber keine handschriftliche Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Kaufverträge, Rahmenvereinbarungen oder NDAs
  • Unbefristete Arbeitsverträge & Onboarding-Dokumente
  • Kreditvereinbarungen
  • Patientenaufklärungen & Datenschutzvereinbarungen

 

Die Vorteile der FES

Die fortgeschrittene elektronische Signatur bietet eine gute Balance zwischen Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit und rechtlicher Anerkennung. So profitieren Sie, wenn Sie die FES nutzen:

  • Sicherer als eine EES: Jede FES ist mit der unterzeichnenden Person verknüpft und schützt das Dokument davor, nachträglich verändert zu werden.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Verträge oder Vereinbarungen lassen sich direkt online unterschreiben. Dadurch fallen Druck-, Versand- und Archivierungskosten weg.
  • Flexibilität und ortsunabhängige Nutzung: Dokumente lassen sich jederzeit und von überall aus unterschreiben – ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs.
  • In vielen Geschäftsbereichen rechtlich anerkannt: Die fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllt die Anforderungen der eIDAS-Verordnung und bietet eine hohes Sicherheitsniveau. In vielen Fällen ist sie ausreichend, um eine rechtsverbindliche Unterschrift zu ersetzen.

Achtung: Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist nicht überall ausreichend: Für Dokumente, bei denen die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, wird eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt.

 

Fazit: Die FES als smarte Lösung für den digitalen Alltag

Die FES ist eine effiziente Lösung für Unternehmen, Behörden und Privatpersonen, die Dokumente digital und zuverlässig unterschreiben möchten. Zwar gibt es Fälle, in denen die FES nicht ausreicht, dennoch ist sie für die meisten geschäftlichen und rechtlichen Prozesse die geeignetste Signaturstufe. Sie macht digitale Abläufe einfacher, reduziert den Verwaltungsaufwand und sorgt für eine sichere, rechtsgültige Unterschrift – ohne komplizierte Technik oder lange Wartezeiten.

Digitale Signaturlösungen wie FP Sign ermöglichen es, die fortgeschrittene elektronische Signatur nahtlos und sicher in bestehende Arbeitsabläufe einzubinden. Dadurch lassen sich Dokumente ohne Medienbrüche effizient und rechtskonform unterzeichnen, während Unternehmen die Vorteile der Digitalisierung voll ausschöpfen können.

 

Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Für konkrete Anwendungsfälle empfehlen wir, professionellen Rechtsrat einzuholen.