Das Schriftformerfordernis spielt eine zentrale Rolle in vielen rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten. Es ist eine der grundlegenden Anforderungen in vielen Verträgen und Vereinbarungen und gewährleistet deren Klarheit, Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit. In diesem Artikel erklären wir, was das Schriftformerfordernis bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie mit digitalen Signaturen das Schriftformerfordernis effizient und rechtssicher erfüllen.
Das Schriftformerfordernis besagt, dass bestimmte Verträge, Vereinbarungen oder Dokumente in schriftlicher Form unterzeichnet werden müssen, um rechtlich bindend zu sein. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist das Schriftformerfordernis gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere in Bereichen wie Arbeitsrecht, Immobilienrecht oder bei Darlehensverträgen. Es dient dazu, sicherzustellen, dass alle beteiligten Parteien die Inhalte eines Vertrags vollständig verstehen und zustimmen.
Die Schriftform wird im § 126 BGB als gesetzlich festgelegte Erfordernis wie folgt definiert:
„(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. [...]
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.“
Das Schriftformerfordernis umfasst mehrere wichtige Funktionen:
Nicht alle Verträge oder Vereinbarungen unterliegen dem Schriftformerfordernis. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen die gesetzliche Vorschrift zwingend vorgeschrieben ist. Zu den häufigsten Fällen zählen:
| Arbeitsverträge | In Deutschland müssen befristete Arbeitsverträge und Arbeitnehmerüberlassungsverträge schriftlich unterzeichnet werden. Unbefristete Arbeitsverträge unterliegen nicht der Schriftformerfordernis. |
| Mietverträge | Bei Mietverhältnissen ist die schriftliche Form erforderlich, wenn es sich um einen befristeten Vertrag über eine Laufzeit von mehr als einem Jahr handelt. Auch bei Mietverträgen mit vereinbarter Staffel- oder Indexmiete ist die Schriftform vorgeschrieben. Beenden Sie das Mietverhältnis, muss die Unterschrift des Kündigungsschreibens ebenfalls schriftlich erfolgen. Wie bei Arbeitsverträgen sind unbefristete Mietverträge nicht von der Schriftformerfordernis betroffen. |
| Immobilienverträge | Der Kauf oder Verkauf von Immobilien muss in vielen Ländern schriftlich erfolgen, um sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. |
| Darlehensverträge | Kredite, insbesondere bei Immobilienkäufen oder größeren Darlehen, erfordern häufig eine schriftliche Vereinbarung, die die Rückzahlungsbedingungen und den Zinssatz festlegt. |
| Gesellschaftsverträge | Wenn Unternehmen gegründet werden oder neue Partnerschaften eingegangen werden, ist eine schriftliche Signatur unerlässlich. |
| Erbverträge | In vielen Ländern müssen Erbverträge oder Testamentserklärungen schriftlich abgefasst werden, um die rechtliche Wirksamkeit zu gewährleisten. |
Ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis kann erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Diese variieren je nach Art des Verstoßes und dem betroffenen Vertrag. Die wichtigsten Konsequenzen sind:
Dank der digitalen Transformation und der Einführung der eIDAS-Verordnung ist es heute möglich, das Schriftformerfordernis auch elektronisch zu erfüllen. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) entspricht der handschriftlichen Unterschrift und wird in der gesamten EU rechtlich anerkannt. Dies bedeutet, dass Sie Verträge und andere Dokumente sicher und rechtsverbindlich online unterschreiben können.
Die Verwendung einer elektronischen Signatur bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere wenn es darum geht, das Schriftformerfordernis zu erfüllen:
FP Sign bietet eine benutzerfreundliche und sichere Lösung, um das Schriftformerfordernis durch elektronische Signaturen zu erfüllen. Mittels Zeitstempeln, Signatur-Logs und Audit-Trails können Sie sämtliche Workflows lückenlos nachvollziehen. Das sind die Vorteile unserer Signaturlösung auf einen Blick:
Mit der eIDAS-Verordnung steht Unternehmen ein klarer Rechtsrahmen zur Verfügung, der digitale Signaturen verbindlich regelt. Wichtig dabei: Für viele interne Workflows und standardisierte Prozesse reicht bereits die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) aus. Sie ist einer Person eindeutig zuordenbar, erhöht die Beweiskraft und ermöglicht schnelle, medienbruchfreie Freigaben im Tagesgeschäft.
Wenn Dokumente jedoch der gesetzlichen Schriftform unterliegen, bietet die qualifizierte elektronische Signatur (QES) einen entscheidenden Vorteil. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und garantiert höchste Sicherheit sowie volle Rechtsverbindlichkeit – EU-weit anerkannt durch eIDAS.
Hier setzt FP Sign an. Die Lösung unterstützt sowohl FES als auch QES und integriert beide Signaturstufen nahtlos in bestehende Prozesse. Unternehmen erhalten damit rechtskonforme, nachvollziehbare und effiziente Freigaben, ohne Abstriche bei Datensouveränität oder Compliance. Gehen Sie mit uns den nächsten Schritt zu schnellen, sicheren und 100% digitalen Vertragsprozessen.
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